Bürgerkraft retten

Aktion erfolgreich beendet! Vielen Dank an alle Unterstützer.

Das Gesetz ist zwar nahezu unverändert verabschiedet. Aufgrund der großen Diskussion kam aber eine Klarstellung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bezüglich Bürgerbeteiligungprojekten:

Die BaFin vertritt offiziell die Auslegung, dass Bürgerbeteiligungsprojekte mit Erneuerbaren Energien zu den “operativ tätigen Unternehmen” zu zählen sind und damit nicht unter das Kapitalanlagegesetz fallen. Dies gilt natürlich auch für andere wertvolle Projekte von Kleinunternehmen wie zum Beispiel Gärtnereien oder Wohnprojekte.

Damit sind alle Bürgerbeteiligungsprojekte in der bekannten Form weiterhin möglich!


Bürgerkraftwerke vor dem Aus – Erneuerbare nur noch für die Großen?

Schäuble bremst die Bürger aus
Auflagen machen Engagement unmöglich

Zum Sommer 2013 soll ein Gesetz beschlossen werden, das die Finanzierung von Bürgerwindparks oder Bürgersolaranlagen praktisch unmöglich macht. Nur noch große Emissionshäuser (Herausgeber von Kapitalanlagen und Beteiligungen) werden die geplanten Auflagen erfüllen können.
Festgeschrieben werden soll dies in dem neuen Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB).

Durch umfangreiche Auflagen und Vorgaben wird der Finanzierung von gemeinschaftlichen Solaranlagen bzw. Windparks oder auch anderen ökologischen Unternehmen in Form von Kommanditgesellschaften, so genannten Genussrechten oder ähnlichen Kapitalbeschaffungen wohl ein Ende gesetzt. Bisher haben sich Ökogärtnereien, Biohöfe oder auch Entwicklungsprojekte mit der Ausgabe von Genussrechten unkompliziert Geldmittel beschaffen können. Bürgersolaranlagen und Windparks wählten oft die Gesellschaftsform GmbH & Co. KG. Mit dem neuen Gesetzesentwurf ist dies aufgrund der hohen Anforderungen praktisch nicht mehr möglich.

Hintergrund ist eine europäische Richtlinie, die in nationales Recht umgewandelt wird. Allerdings hat die EU Kleinfonds mit maximal 500 Mio. € bewusst ausgenommen. Die Bundesregierung sieht jedoch derzeit keinerlei Ausnahmemöglichkeiten für Bürgerbeteiligungen vor.
Dies ist ein weiterer Baustein zur Verhinderung einer demokratischen Energiewende und zur Schwächung von kleineren ökologischen Unternehmen.

Versenden auch Sie unseren Appell:

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel,
sehr geehrter Herr Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble,
sehr geehrter Herr Bundesumweltminister Peter Altmaier,
sehr geehrter Herr Präsident des Bundesrates Winfried Kretschmann,

derzeit wird der Gesetzentwurf zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie beraten. Mit Entsetzen habe ich dabei feststellen müssen, dass Bürgerprojekten zu Erneuerbaren Energien oder anderen ökologischen Unternehmensfinanzierungen bei dem jetzigen Entwurf zum Kapitalanlagengesetzbuch praktisch ein Ende gesetzt wird. Bewährte Konzeptionen wie die Gesellschaft in Form einer GmbH & Co. KG oder Genussrechte werden bei unverändertem Beschluss nicht mehr möglich sein. Die Verwirklichung von regionalen Projekten wie Bürgersolaranlagen, Bürgerwindparks oder der Finanzierung von ökologischen Unternehmen werden zudem durch das Verbot von Ein-Objekt-Fonds mit Anteilsgrößen unter 20.000 € verhindert werden. Selbst Kommunen wird es nicht mehr möglich sein, ihre Bürgerinnen und Bürger bei Erneuerbaren-Energien-Kraftwerken zu beteiligen.

Es macht Sinn, dass als Folge der Lehman-Pleite Anleger besser geschützt werden. Dies sollte jedoch vor allem große Fonds betreffen, so wie es auch die EU-Richtlinie vorsieht. Gerade kleine regionale Projekte boten in der Vergangenheit dem Kleinanleger ein sinnvolles und nachvollziehbares Angebot. Auch das bürgerliche Engagement wurde dadurch gewinnbringend gefördert.

Insofern fordere ich Sie dringend auf, folgende Änderungen beim Gesetzentwurf zum Kapitalanlagengesetzbuch durchzusetzen:

  • Geschlossene Fonds mit einer Gesamtinvestition von maximal 50 Mio. € werden beim Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) von den neuen Auflagen ausgenommen.

Dies sind insbesondere:

  • die verpflichtende Verwahrstelle (aufgrund der hohen Kosten)
  • die Vorschrift zur Gründung einer Investmentkommanditgesellschaft statt einer gewöhnlichen Kommanditgesellschaft
  • eine notwendige Vertriebserlaubnis für den Emittenten
  • die notwendige Registrierung von Fonds
  • die Begrenzung von ein-Objekt-Fonds
  • die Begrenzung der Fremdkapitalaufnahme
  • die Vorschrift einer jährlichen externen Bewertung
  • die Vorschrift von mindestens 2 Geschäftsführern
  • die Vorfinanzierung von Blind-Pools

Außerdem müssen für Kleinprojekte die bisherigen Ausnahmeregelungen von der Prospektpflicht unbedingt erhalten bleiben:

Dies sind insbesondere:

  • bei weniger als 20 Anteilen
  • bei einem Volumen von unter 100.000 €
  • bei Anteilsgrößen von mindestens 20.000 €

Wir dürfen auch darauf hinweisen, dass Verbände bei der öffentlichen Anhörung nicht zwangsläufig die Interessen aller vertreten. So sind die Verbände vor allem durch große Emissionshäuser finanziert, denen weniger Konkurrenz durchaus willkommen sein dürfte.

Ich darf also appellieren, nehmen Sie Ihren Bürgerauftrag ernst und schaffen Sie einen Rahmen, damit auch weiterhin aktive Bürger, Vereine, kleine ökologische Unternehmen und Kommunen die Möglichkeit haben, regional sinnvolle Projekte gemeinsam umsetzen zu können. Hier ist Anlagebetrug äußerst selten und oft ist sogar ein persönlicher Bezug vorhanden.

Ich danke Ihnen und freue mich auf Ihre Rückmeldung in Form eines geänderten Gesetzentwurfs.

 

unterstützt von:

www.projekt21plus.de - ökostromwechsel
Naturstrom
Lacuna AG

AntiAtomBonn

Bürger Energie Berlin eG
E.F. Schumachergesellschaft für politische Ökologie e.V
EFA-Institut
Bayern Allianz für Atomausstieg und Klimaschutz
Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Solarinitiativen
Tagwerk
reconcept GmbH
Naturfreunde Deutschland
NürnbergerEnergiewendebündnis
Energie Hadern e.V.
sunmate GmbH
Agenda 21 in Hadern
UmweltnetzMünchenOst
Solarpark_Muenchen
David gegen Goliath e.V.
Landshuter Bürgerforum
ErgOn

Gerd Hampel
Energieberatung

Würmtaler Innovative Energien e.V.

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